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IAB 2023 Frist läuft aus

Bis 31.12.2026 investieren und steuerliche Vorteile sichern – mit Batteriespeichern von Aurivolt.

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Was ist der IAB 2023?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, bereits vor einer geplanten Investition bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten steuermindernd geltend zu machen. Dadurch entsteht ein Liquiditätsvorteil, bevor die Investition tatsächlich umgesetzt wird. Die Maßnahme wurde 2023 vielfach genutzt – nun steht die fristgerechte Umsetzung im Fokus.

Voraussetzungen & Grenzen für den IAB 2023

Damit der Investitionsabzugsbetrag im Jahr 2023 wirksam gebildet und steuerlich anerkannt werden konnte, mussten bestimmte Voraussetzungen und gesetzliche Grenzen eingehalten werden. Diese Regelung zielte darauf ab, gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern.

Voraussetzungen zur IAB-Bildung

  • Gewinn im Jahr 2023: maximal 200.000 € – maßgeblich laut Steuerbescheid
  • Betriebseinnahmen (bei Bilanzierenden): maximal 235.000 €
  • Begünstigtes Wirtschaftsgut: abnutzbar, beweglich, betrieblich genutzt (z. B. Batteriespeicher)
  • Nutzung: mindestens 90 % betrieblich, keine überwiegende Privatverwendung
  • Dokumentierte Investitionsabsicht: z. B. durch Angebote, Projektpläne oder Vorverträge


Gesetzliche Fördergrenzen

  • Maximaler IAB-Betrag pro Betrieb: 200.000 € – unabhängig von der Anzahl der Investitionen
  • Investitionsgüter: mussten dem Betriebsvermögen dienen und steuerlich abnutzbar sein
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Bildung des IAB 2023

Die Bildung des Investitionsabzugsbetrags erfolgte im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2023. Dabei wurde ein Teil der geplanten Investition bereits im Vorfeld steuermindernd berücksichtigt – ohne dass das Wirtschaftsgut zu diesem Zeitpunkt angeschafft worden sein musste.

Wichtige Schritte bei der Bildung des IAB 2023

  • Dokumentierte Investitionsabsicht:
    etwa durch eingeholte Angebote, Projektpläne, Finanzierungsmodelle oder Entscheidungsvorlagen
  • Eintragung in der Steuererklärung:
    als gewinnmindernder Posten unter § 7g EStG
  • Einhaltung der Fördergrenzen:
    insbesondere Gewinn- und Größenmerkmale für KMU


Mit der Bildung wurde also der Grundstein gelegt – nun zählt die Umsetzung bis Ende 2026. Andernfalls droht die rückwirkende Auflösung des Steuerabzugs.

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IAB 2023: Höhe und steuerlicher Vorteil

Der IAB 2023 erlaubte es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als steuermindernden Abzugsbetrag geltend zu machen. Der Vorteil: Sie konnten Ihre Steuerlast bereits 2023 reduzieren – obwohl die Investition erst in der Zukunft erfolgen sollte.


Ein Beispiel: Wer im Jahr 2023 eine Batteriespeicher-Investition in Höhe von 200.000€ plante, konnte davon 100.000€ (also 50 %) als Investitionsabzugsbetrag ansetzen. Bei einem unterstellten Steuersatz von 42 % entsprach dies einer direkten Steuerersparnis von 42.000€. Dieses Liquiditätspolster konnte bereits 2023 wirksam werden – obwohl die tatsächliche Umsetzung der Investition bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss.

Wann muss der IAB 2023 eingelöst werden?

Unternehmer, die 2023 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet haben, stehen nun vor einer klaren Frist: Damit der Steuerabzug bestehen bleibt, muss die geplante Investition bis spätestens zum 31.12.2026 umgesetzt sein. Entscheidend ist, dass das Wirtschaftsgut entweder geliefert, installiert oder zumindest wirtschaftlich in den Betrieb übergegangen ist.

Was gilt als fristgerechte Umsetzung?
  • Lieferung und betriebsbereite Installation des Wirtschaftsguts
  • Bei Anzahlungen: volle Bezahlung und Übergang des wirtschaftlichen Eigentums
  • Alternativinvestition, sofern das ursprünglich geplante Wirtschaftsgut nicht realisiert wurde
Folgen bei Fristversäumnis:
  • Rückwirkende Nachversteuerung des IAB in der Steuererklärung 2023
  • Verzugszinsen (aktuell: 0,5 % p. M.)
  • Ggf. zusätzliche Prüfung durch das Finanzamt

Warum Batteriespeicher optimal für den IAB sind

Aurivolt-Schwarmspeicher zählen zu den idealen Wirtschaftsgütern für den Investitionsabzugsbetrag. Sie sind beweglich, abnutzbar, eindeutig betrieblich nutzbar und bieten zugleich eine attraktive wirtschaftliche Perspektive.

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Jetzt handeln – Frist sichern, Steuervorteile retten

Die Zeit läuft: Am 31.12.2026 endet die Möglichkeit, eine 2023 gebildete IAB-Rücklage durch eine begünstigte Investition steuerlich wirksam umzusetzen. Verlieren Sie nicht, was Sie sich bereits gesichert haben – handeln Sie jetzt.

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