Vertragsschluss

Zunächst ist es erforderlich mit uns einen zunächst unverbindlichen Pachtvertrag zu schließen und uns eine Vollmacht für die Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber zu geben.

Der Pachtvertrag tritt erst in Kraft, wenn eine schriftliche Anschlusszusage des Netzbetreibers sowie alle erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen vorliegen. Sollte es für Ihren Standort keine Einspeisezusage des Netzbetreibers geben, müssen Sie nichts weiter tun. Der Vertrag erlischt dann automatisch.