Die aktuelle politische Diskussion um Markus Söders Regionalisierungspläne für die Erbschaftssteuer bringt ein oft übersehenes Thema zurück ins Bewusstsein: Gewerbliche Batteriespeicher-Investments können erhebliche erbschaftssteuerliche Vorteile gegenüber klassischen Vermögensanlagen bieten. Während Söder eine Halbierung der Erbschaftssteuer in Bayern fordert, profitieren Betreiber gewerblicher Energiespeicher bereits heute von besonderen Verschonungsregelungen.
Die Erbschaftssteuerbelastung für Privatvermögen hat sich 2025 weiter verschärft. Immobilien werden seit dem 1. Januar 2025 nach dem aktualisierten Bewertungsgesetz höher bewertet, was zu einer steigenden Steuerlast führt. Die Freibeträge blieben hingegen seit 2009 unverändert: Kinder können lediglich 400.000 Euro steuerfrei erben, Ehepartner 500.000 Euro.
Vermögensart | Wert | Freibetrag | Steuerbelastung | Effektive Steuer |
---|---|---|---|---|
Aktiendepot | 800.000 € | 400.000 € | 11% auf 400.000 € | 44.000 € |
Immobilie | 800.000 € | 400.000 € | 11% auf 400.000 € | 44.000 € |
Batteriespeicher-Betrieb | 800.000 € | Verschonung + Freibeträge | 85% steuerfrei | 0 € |
Annahme: Vererbung an Kinder (Steuerklasse I)
Gewerbliche Batteriespeicher-Anlagen fallen unter die Betriebsvermögen-Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG. Diese Regelungen wurden ursprünglich geschaffen, um die Kontinuität mittelständischer Unternehmen zu sichern und sind auch auf Einzelunternehmen im Energiehandel anwendbar.
Die Regelverschonung ermöglicht eine 85%ige Steuerbefreiung des Betriebsvermögens. Für den verbleibenden steuerpflichtigen Anteil von 15% wird zusätzlich ein Abzugsbetrag von bis zu 150.000 Euro gewährt. Bei Betriebsvermögen bis circa 1 Million Euro entfällt die Erbschaftssteuer vollständig.
Voraussetzungen der Regelverschonung:
Bei der Optionsverschonung werden 100% des Betriebsvermögens von der Erbschaftssteuer befreit. Die Anforderungen sind jedoch strenger:
Batteriespeicher-Betriebe als Einzelunternehmen erfüllen typischerweise die Voraussetzungen für die Verschonung:
Die konkrete steuerliche Einordnung hängt von der technischen Ausgestaltung ab:
DC-seitig angeschlossene Batteriespeicher gelten als unselbstständige Bestandteile der Gesamtanlage und werden gemeinsam mit der PV-Anlage über 20 Jahre abgeschrieben. Diese Konfiguration begünstigt die betriebliche Zuordnung.
AC-seitig gekoppelte Systeme sind eigenständige Wirtschaftsgüter mit 10-jähriger Abschreibungsdauer. Die gewerbliche Nutzung muss durch Netzdienstleistungen oder Direktvermarktung nachgewiesen werden.
Sollten sich Söders Pläne durchsetzen, könnten bayerische Batteriespeicher-Betreiber doppelt profitieren:
Für die optimale erbschaftssteuerliche Gestaltung sollten folgende Aspekte beachtet werden:
Rechtsform: Einzelunternehmen bietet die flexibelsten Gestaltungsmöglichkeiten bei gleichzeitig geringsten Anforderungen an die Lohnsumme.
Betriebsführung: Dokumentation der gewerblichen Stromhandelstätigkeit durch ordnungsgemäße Buchführung und regelmäßige Arbitrage-Geschäfte.
Vermögensstruktur: Fokussierung auf betriebsnotwendige Anlagen zur Minimierung des schädlichen Verwaltungsvermögens.
Vorweggenommene Erbfolge: Schenkungen alle 10 Jahre ermöglichen die mehrfache Nutzung der Verschonungsregeln bei gleichzeitiger Beibehaltung der Betriebsführung.
Nießbrauch: Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt reduziert den Schenkungswert und ermöglicht weiterhin die Ertragsvereinnahmung.
Die Inanspruchnahme der Betriebsvermögen-Verschonung erfordert die strikte Einhaltung aller Voraussetzungen:
Die Verschonungsvorteile sind an Behaltensfristen gekoppelt. Bei vorzeitiger Veräußerung oder Betriebsaufgabe entfällt die Vergünstigung rückwirkend (§ 13a Abs. 5, § 13b Abs. 4 ErbStG).
Einzelunternehmer ohne Angestellte können die Lohnsummenanforderungen durch eigene Geschäftsführertätigkeit erfüllen, sofern diese angemessen vergütet wird.
Gewerbliche Batteriespeicher-Investments bieten nicht nur attraktive Renditen durch Strompreisarbitrage, sondern auch erhebliche erbschaftssteuerliche Vorteile. Die Betriebsvermögen-Verschonungsregelungen können bei sachgerechter Strukturierung zu einer vollständigen Steuerbefreiung führen.
Söders aktuelle Initiative zur Regionalisierung der Erbschaftssteuer unterstreicht die Relevanz steueroptimierter Vermögensstrukturen. Batteriespeicher-Betreiber in Bayern könnten von einer doppelten Entlastung profitieren: bestehende Verschonungsregeln plus zusätzliche regionale Senkungen.
Wichtiger Hinweis: Die dargestellten steuerlichen Aspekte basieren auf der aktuellen Rechtslage und können sich ändern. Eine individuelle steuerrechtliche Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert, um die spezifischen Voraussetzungen des Einzelfalls zu prüfen und die optimale Strukturierung zu entwickeln. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen sollte stets qualifizierter fachlicher Rat eingeholt werden.
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